EIN EINZIGARTIGER ASPEKT DES DEUTSCHEN ERBRECHTS: DER PFLICHTTEIL


Eine Besonderheit des deutschen Erbrechts: der Pflichtteil

Die gesetzliche Erbregelung unterscheidet sich von Land zu Land. In vielen Ländern weltweit gibt es die Pflichtteilsregelung. Sie setzt fest, dass beispielsweise der Eheliche Partner und die direkten Abkömmlinge - Nachkommen und Adoptivkinder, Abkömmlinge – mit einem Pflichtteilsanspruch ausgestattet sind. Sie erhalten vom Erbe daher auch eine

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